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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: medilution Pflegetechnik - Markus FuchsAnschrift: Am Steinbruch 10 – 95326 KulmbachTelefonnummer: 09221-8215286Mail: m.fuchs@medilution.deGewerberegister KulmbachSitz der Gesellschaft: Kulmbach§ 1 – Geltungsbereich der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ AGB1.1 – Die AGB von medilution Pflegetechnik gelten für alle Lieferungen und Leistungen mit unserem Vertragspartner. Entgegenstehende, abweichende oder andere Bedingungen des Bestellers erkennen wir grundsätzlich nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.1.2 – Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit essich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.§ 2 – Angebot und Vertragsabschluss2.1 - Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.2.2 - An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.2.3 - Die dem Angebot beigefügte technische Daten und Produktbeschreibungen, dienen ausschließlich der Produktinformation. Diese Informationen beschreiben weder den Lieferumfang noch stellen sie eine Garantie der Beschaffenheit des Liefergegenstandes dar. Es gilt ausschließlich der im Angebot beschriebene Leistungsumfang.§ 3 – Preise und Zahlungen3.1 - Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung und Versandkosten in jeweils gültiger Höhe (89,-- € bei Lieferung innherhalb Deutschlands pro Gerät). Kosten der Verpackung und der Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.3.2 - Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.3.3 - Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis im Voraus auf unser Konto zu bezahlen.§ 4 – Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechteDem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. medilution ist berechtigt, Leistung zu verweigern, wenn aufgrund von Umständen anzunehmen ist, dass die Bezahlung unserer Leistungen vom Vertragspartner nicht vollständig und rechtzeitig erbracht werden kann.§ 5 – Lieferzeit5.1 - Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.5.2 - Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzuggeraten ist.5.3 - Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Bei einer vereinbarten Lieferfrist beginnt diese grundsätzlich mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständigem Eingang etwaiger vom Vertragspartner beizubringender Unterlagen sowie etwaiger vereinbarter Vorauszahlungen. Ansprüche des Vertragspartners - insbesondere Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung – sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes bestimmt. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teil-Lieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Vertragspartners dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.§ 6 – Gefahrübergang bei VersendungWird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers / Verkäufers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.§ 7 – Eigentumsvorbehalt7.1 - Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.7.2 - Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstandgepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.7.3 - Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Brutto-Kaufpreises ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.7.4 - Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.7.5 - Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.§ 8 – Gewährleistung und Mängelrüge8.1 - Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.8.2 – Medizinische- und pflegetechnische gebrauchte Geräte - Medzinproduktegesetzes (MPG) - Auf Grund des Medzinproduktegesetzes (MPG) und den EU-Richtlinen wird der jeweils beschriebene Artikel als "Gebraucht" oder als "Ersatzteilspender" ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft. Mit Annahme unseres Angebots erkennt der Besteller an, dass jegliche Haftung, für nach der Lieferung auftretende Mängel, ausgeschlossen ist. Der Käufer wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bei der Inbetriebnahme die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat und soweit vorgeschrieben, eine entsprechende Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des Gerätes durchführen lassen muss und alle damit im Zusammenhang stehende Kosten zur Inbetriebnahme selbst trägt. Für die Einhaltung ist der Käufer allein selbst verantwortlich.8.2.1 – Gewährleistungen, soweit in jedem Einzelfall vereinbart, verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Hinweis: Beim Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden – siehe Pkt. 8.28.3 - Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.8.4 - Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.8.5 - Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß. Weiterhin bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche des Bestellers – die gemäß Pkt. 8.2.1 vereinbart sein müssen - bei Geräteschäden, die nach dem Gefahrübergang gem. § 6, infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlungen, durch Fehlbedienungen, bei übermäßigen Beanspruchungen, durch Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.8.6 - Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.8.7 - Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt Pkt. 8.1 bis 8.5 entsprechend.Rückgriffsanspruch: Wenn der Verkäufer eine fehlerhafte Sache von einem Verbraucher zurücknehmen muss, hat er einen Rückgriffsanspruch gegen seinen Lieferanten (§ 478 BGB). Der Händler braucht seinem Lieferanten keine Frist zu setzten und der Hersteller der fehlerhaften Ware trägt die Rückabwicklungskosten. Voraussetzung für den Rückgriffsanspruch ist, dass der Verkäufer die Ware seinerzeit nach Erhalt vom Lieferanten auf Mängel untersucht hatte.8.8 - Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.§ 9 – Sonstiges / Schlussbestimmung9.1 - Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).9.2 - Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.9.3 - Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.9.4 - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.§ 10 Widerrufsbelehrung für VerbraucherSie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitigeAbsendung an:medilution – Am Steinbruch 10 – 95326 Kulmbach10.1 Rücksendung der Ware bedarf grundsätzlich der vorherigen Absprache mit uns. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.10.2 Ausgeschlossen von der Rücksendung sind: Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
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